- Subskription
- Sub|skrip|ti|on 〈f. 20〉1. Vorbestellung u. Verpflichtung zur Abnahme von Neuerscheinungen (bes. bei größeren, in mehreren Bänden erscheinenden Literaturwerken)2. Zeichnung von Anleihen[<lat. subscriptio „Unterschreibung“; → Subskribent]
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1. (Verlagsw.) das Subskribieren:etw. durch S. bestellen, kaufen.2. am Schluss einer antiken Handschrift stehende Angabe über Inhalt, Verfasser usw.3. (Börsenw.) schriftliche Verpflichtung, eine Anzahl emittierter Wertpapiere zu kaufen.* * *
ISubskription[lateinisch subscriptio »Unterschrift«] die, -/-en,2) Buchwesen: ein Verfahren von Verlagen, besonders bei mehrbändigen, hochpreisigen Veröffentlichungen sowie Fortsetzungs- und Sammelwerken, schon vor dem Erscheinen der ersten Lieferung Bestellungen anzunehmen, um die Auflagenhöhe einschätzen zu können und so das verlegerische Risiko zu begrenzen. Der Subskribent verpflichtet sich, das Werk komplett abzunehmen. Der Subskriptionspreis liegt meist um mindestens 15 Prozent unter dem späteren Ladenpreis. Nach Ablauf der Subskriptionsfrist gilt der volle Ladenpreis.IISubskription,abonnieren.* * *
Sub|skrip|ti|on, die; -, -en [lat. subscriptio = Unterschrift, zu: subscribere, ↑subskribieren]: 1. (Buchw.) das Subskribieren: etw. durch S. bestellen, kaufen. 2. am Schluss einer antiken Handschrift stehende Angaben über Inhalt, Verfasser usw. 3. (Börsenw.) schriftliche Verpflichtung, eine Anzahl emittierter Wertpapiere zu kaufen.
Universal-Lexikon. 2012.